Call for Papers
Bis zum 15. Januar 2027 können Beiträge eingereicht werden. «Forced Migration» ist Fokusthema. Darüber hinaus können Beiträge zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen im Kontext von Migration und «Sustainable Global Social Work and Education» eingereicht werden.
Einreichung und Format des Proposals
- Die Einreichung des Proposals ist nur online möglich.
- Das Proposal umfasst Vortragstitel, Kurzbiografie sowie Kontaktadresse (E-Mail, Telefon und Postadresse) und darf die vorgegebene Länge nicht überschreiten.
- Darüber hinaus ist anzugeben, welchem der aufgelisteten Themenschwerpunkte der Beitrag zugeordnet werden kann.
- Bitte angeben, in welcher der beiden Sprachen (Englisch bevorzugt) Vortrag und Diskussion stattfinden können.
Bitte ordnen Sie Ihren Beitrag einem der folgenden Themenbereiche zu und vermerken Sie dies im Proposal:
CFP1 «Forced Migration»
- Begriff und Konzept
- Fluchtforschung
- Theoretische und historische Entwicklungen
- Flucht und Politik
- Flucht und Zugehörigkeit
- Flucht und Teilhabe
- Flucht und Solidarität
- Flucht und Anerkennung
CFP2 «Aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen im Kontext von Migration»
- Bildung
- Sustainable Global Social Work
- Philosophie der Migration
- Erinnerungskulturen
- Migration und Minderheiten
- Solidarität
Themenbereiche
«Forced Migration» ist spätestens seit dem «Sommer der Migration» in 2015 ein in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiertes Thema. Auch im Kontext der Migrationsforschung wird die im Zuge der anhaltenden Migrationsbewegungen nach Europa sichtbar werdende Krise des europäischen Grenzregimes, symbolisiert durch die zahlreichen, immer wieder reformierten Dublin-Verordnungen, diskutiert. Einerseits hat der Ausbau des europäischen Binnenmarkts, das Schengen-Abkommen und die sukzessive Erweiterung der Europäischen Union vielen EU-Bürger*innen weiteren Wohlstand und eine neue Freizügigkeit ermöglicht, andererseits wurden diese Reformen von einer zunehmend rigiden und extremen «Politik der Abschottung» gegenüber jenen Staaten begleitet, deren Bürger*innen aufgrund einer vermeintlich kulturellen oder nationalen Zugehörigkeit als nicht «integrierbar» stigmatisiert wurden.
Im Kontext dieser anhaltenden «Politik der Abschottung» ist die seit Juni 2026 in Kraft getretene Reform des «Gemeinsamen Europäischen Asylsystems» (GEAS) in den Ländern der Europäischen Union zu betrachten. Offizielles Ziel des neuen Asylsystems ist, die Migration in Europa insgesamt zu steuern und zu ordnen, irreguläre Migration zu begrenzen und humanitäre Standards für Schutzsuchende zu wahren. Durch die Reformen sollen die offenen Grenzen im Schengen-Raum erhalten und zugleich das Recht auf Schutz und Asyl auf diejenige Personengruppe begrenzt werden, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. Die Asylverfahren sollen in allen EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden, um klare Regeln durchzusetzen und Sekundärmigration einzudämmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie z. B. Pro Asyl kritisieren, dass durch diese Reform die Flucht in die Länder der EU noch schwieriger und ein echter Schutz Geflüchteter und Verfolgter noch unrealistischer geworden sind. Schon 2024 hat PRO ASYL die Zustimmung des Europaparlaments zur Reform des «Gemeinsamen Europäischen Asylsystems» (GEAS) als «historischen Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa» kritisiert. Jetzt, zwei Jahre später, können die ersten Auswirkungen dieser umfassenden Asylrechtsverschärfung für Geflüchtete analysiert und kritisiert werden. Viele Asylanträge wurden inzwischen in beschleunigten Verfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz bearbeitet – und es ist auch zukünftig zu erwarten, dass zahlreiche Anträge eine unzureichende Prüfung erfahren und fälschlicherweise abgelehnt werden. Für Geflüchtete per se sind diese Auswirkungen schon verheerend, für besonders vulnerable Gruppen (wie z.B. Frauen, Personen mit Beeinträchtigungen oder Minderjährige ohne Begleitung) unter ihnen nochmals deutlich stärker.
Die neuen Möglichkeiten der Einschränkung der Freiheit und der Inhaftierung im Asylverfahren haben dazu geführt, dass es Inhaftierungen von Asylsuchenden gibt, wie sie in der EU bislang nicht systematisch vorkamen. Besonders relevant und sichtbar wird dies an den Aussengrenzen der EU, wo mehr Menschen in sogenannte Asylgrenzverfahren einbezogen werden müssen und dort faktisch inhaftiert werden. Auch der Zugang zu Schutz innerhalb der EU ist für verfolgte und bedrohte Personen schwieriger geworden, sodass eine menschenrechtsorientierte Unterstützung durch rechtliche Beratung, Soziale Arbeit und Zivilgesellschaft in der EU gleichermaßen schwieriger und wichtiger wird.
Die diesjährige IMK wird vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Kooperation mit dem Kölner Flüchtlingsrat e.V. durchgeführt. Insofern sind nicht nur wissenschaftliche bzw. theoretische und empirische Beiträge zu «Forced Migration», sondern auch Beiträge aus der Praxis der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten und Verfolgten von großem Interesse.
Im offenen Teil der Internationalen Migrationskonferenz können Studien zu aktuellen Herausforderungen im Kontext von Migration vorgestellt werden. Von besonderem Interesse sind interdisziplinäre und internationale Untersuchungen zu Zugehörigkeit (Belonging), Teilhabe (Participation), Solidarität (Solidarity), Anerkennung (Recognition) oder Schutz (Protection). Der Fokus kann dabei auch auf Fragen im Zusammenhang mit (neuen) Minderheiten gerichtet sein, also auf Personen und Gruppen, die zwar keine unmittelbare oder sogar keine Migrationserfahrung haben, aber dennoch in öffentlichen Diskursen oder in den sozialen Medien migrantisiert werden.
Ebenso möglich sind Beiträge zu «Sustainable Global Social Work and Education», zu «Philosophie und Migration» sowie zu auf nachhaltige Entwicklung und Friedensbildung orientierten Ansätzen für Migrationsgesellschaften. Zu beiden Teilen der Konferenz sind theoretische wie empirische Beiträge aus aktuellen, internationalen und international vergleichenden Studien, insbesondere aus Ländern des globalen Südens, willkommen, ebenso wie Beiträge zu aktuellen Migrations- und Fluchtbewegungen (z.B. aus der Ukraine, Afghanistan, Syrien, Sudan, Gaza, Libanon).
Termine
Eingabe Proposal in der gewünschten Präsentationssprache (Deutsch/Englisch):
bis 15. Januar 2027
Rückmeldung bis Februar 2027
Teilnahme als Referent*in an der Konferenz
Die Teilnahme an der Konferenz ist für Referentinnen kostenpflichtig. Mit positiver Rückmeldung zur Annahme von Beiträgen werden deren Verfasser*innen aufgefordert sich kostenpflichtig für die Konferenz anzumelden. Nur angemeldete Referent*innen werden ins Programm aufgenommen.